Behördliche Mitteilung zum Abschießen von Feuerwerkskörpern im Dorf

…das Abfeuern von Feuerwerkskörpern nach dem Pyrotechnikgesetz ist im Ortsgebiet verboten
…generell der Grundsatz gilt:
Achtung Abstand halten und Feuerlöscher bereithalten
… den Anweisungen der Feuerwehr und Ortspolizei Folge zu leisten ist
Die Reste des Feuerwerks und der anfallende Müll sind unbedingt wieder mitzunehmen und selbstständig zu entsorgen!

Die Feuerwehr (Notruf 122) ist in Bereitschaft.
DANKE!
Wir wünschen allen Gästen und Einheimischen ein gutes neues Jahr, Gesundheit und gutes Gelingen für all eure Wünsche und Vorhaben im Jahr 2024.

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